Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit
Die Leistungen des Rechtsanwalts sind zu vergüten. Wenn Sie mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen, Fragen stellen und Antworten erwarten, entstehen Gebührenansprüche, also Kosten für Sie.
In der Regel suchen Sie einen Rechtsanwalt auf, weil bereits ein rechtliches Problem aufgetreten ist. Eher selten lassen sich Mandanten vorsorglich – zur Vermeidung rechtlicher Risiken – anwaltlich beraten. Die Kosten für eine „vorsorgliche“ Beratung werden nicht von der Rechtschutzversicherung übernommen.
Sie als Mandant möchten einen kurzen Überblick haben, in welcher Höhe Sie mit Kosten rechnen müssen. Grundlage aller Überlegungen ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (> RVG), in dem die Gebührenansprüche für eine anwaltliche Tätigkeit gesetzlich geregelt sind. Das RVG besteht aus dem Gesetzestext und einem Vergütungsverzeichnis als Anlage. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis formuliert die einzelnen Gebührentatbestände aus.
Wir erteilen Ihnen Auskunft über die gesetzlich geschuldeten Gebühren in Ihrem Fall. Auch wenn eine zulässige Honorarvereinbarung getroffen wird, sollten Sie – zum Vergleich – immer wegen der nach den gesetzlichen Regeln geschuldeten Gebühren nachfragen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den möglichen Kosten der anwaltlichen Tätigkeiten. Daneben finden Sie Informationen über mögliche Leistungen einer Rechtsschutzversicherung sowie zu der Beratungshilfe, die Verfahrens- und die Prozesskostenhilfe.
- außergerichtliche Beratung
- außergerichtliche Vertretung
- Vertretung vor dem Gericht
- Vergütungsvereinbarung
- Erfolgshonorar
- Rechtsschutzversicherung
- Beratungshilfe sowie Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Wir bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige anwaltliche Leistung zu einem nachvollziehbaren Preis an.