Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie sinnvollerweise vor dem Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt die Kostenübernahme mit Ihrem Versicherer klären. Der Versicherer übernimmt die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages.

Wenn Sie einen „günstigen“ Vertrag mit einer Rechtsschutzversicherung abschließen, bietet dieser in der Regel auch einen geringeren Leistungsumfang. Eine umfangreichere Absicherung durch einen Rechtsschutzversicherungsvertrag ist entsprechend teurer. Die Leistungen unterscheiden sich also.

In dringenden Angelegenheiten klärt der Versicherer die Kostenfrage auch vorab telefonisch, vorbehaltich einer Nachprüfung. Je nach Rechtsgebiet sind die Kosten nicht oder nur für die Erstberatung oder für die außergerichtliche Tätigkeit oder nur für die Auseinandersetzung vor Gericht versichert.

Sofern der Rechtsanwalt eine Klärung mit dem Versicherer herbeiführen soll, ist diese Korrespondenz eine gesonderte anwaltliche Tätigkeit, die einen eigenen Gebührenanspruch begründet. Häufig wird die kurze Anfrage bezüglich einer Deckungszusage des Versicherers vom Rechtsanwalt aber kostenlos erledigt.

Bei positiver Entscheidung des Rechtschutzversicherers sind die Kosten gedeckt. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Sie selbst bezahlen.

Wenn Ihr Versicherer die Erteilung einer Deckungszusage ablehnt, sollten Sie sich die Gründe näher erläutern lassen und die Entscheidung überprüfen. Teilweise kann ein unparteiischer Ombudsmann angerufen werden, der für oder gegen den Versicherer entscheidet.

Falls Sie uns mit einer Prüfung der Einstandspflicht des Versicherers beauftragt werden, legen Sie bitte Ihre Vertragsunterlagen vor, also den Antrag auf Abschluss der Versicherung, den Versicherungsschein, die Allgemeinen und die Besonderen Versicherungsbedingungen sowie die eventuell vereinbarten Klauseln.