Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht befasst sich mit Bereichen des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Das Verkehrshaftungsrecht betrifft die Regulierung von Verkehrsunfällen, also den materiellen Schaden am Fahrzeug­, aber auch den Haushaltsführungsschaden und einen möglichen Erwerbsschaden, aber auch den immateriellen Schaden mit Schmerzensgeldansprüchen et cetera.

Im Verkehrsvertragsrecht geht es um Streitigkeiten aus Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge (neu oder gebraucht), um Reparaturverträge und um Leasingverträge.

Das Verkehrsversicherungsrecht befasst sich mit Streitigkeiten zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und Ihrem Versicherer, in den Bereichen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung, Rechtsschutzversicherung etc.

Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es überwiegend um Probleme mit der Fahrerlaubnis.

Letztlich sind Strafverfahren und Bußgeldverfahren eine typische Nebenerscheinung von Verkehrsunfällen. Hier sei auf das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Trunkenheit im Straßenverkehr, auf Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstöße et cetera verwiesen.