Insolvenzrecht

Wenn Sie Ihre finanziellen Schwierigkeiten nicht mehr auflösen können oder laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einen wirtschaftlichen Druck aufbauen, der Sie auch persönlich an Ihre Leistungsgrenze bringt, kann die Einleitung eines Insolvenzverfahrens eine Lösung darstellen. Vorab ist die rechtliche Beratung über Ihre Rechte und Pflichten sowie die Handlungsmöglichkeiten sinnvoll und hilfreich.

Sie haben als Verbraucher die Möglichkeit – und die Pflicht – vor Beantragung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchführen. Dabei sollen Ihre Einkommens- und Vermögenssituation, Ihre persönlichen familiären Verhältnisse, Ihre Gläubiger und Ihre Verbindlichkeiten aufgearbeitet werden. Außerdem soll die Möglichkeit einer vergleichsweisen Einigung mit Ihren Gläubigern geprüft werden. Erst wenn diese scheitert, kann das Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Wenn sie als Unternehmer, als selbständig wirtschaftlich Tätiger oder als Organ eines Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstand) eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens feststellen müssen, sind Sie in der rechtlichen Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Bei einer verspäteten Antragstellung droht die persönliche Haftung. Zudem können strafrechtliche Tatbestände erfüllt sein. Auch in dieser Situation benötigen Sie voraussichtlich rechtliche Aufklärung und Beratung.

Der durch das Gericht bestellte Insolvenzverwalter ist der Vertreter der Gläubigergemeinschaft, also nicht Ihr Anwalt. Er wird Sie belehren über Ihre Rechte und Pflichten. Er wird Sie in der Regel aber nicht beraten, da er nicht Ihre Interessen vertritt und dies auch nicht darf.

Wir können Sie bei der Vorbereitung und der Durchführung eines Insolvenzverfahrens beraten und begleiten. Dafür prüfen wir zunächst, ob ein Verfahren geführt werden muss und welche Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen sind.

Es ist immer auch zu prüfen, ob mit den Gläubigern, nach der Ermittlung der aktuellen Höhe der Verbindlichkeiten und Ihrer Vermögenssituation, eine außergerichtliche einvernehmliche Regelung herbeigeführt werden kann.