Kaufvertragsrecht
Sie sind in Ihrem Leben am häufigsten mit einem Vertragstyp befasst, dem Kaufvertrag.
Sie können Sachen, Rechte, Forderungen oder sonstige vermögenswerte Positionen kaufen. In der Regel leisten Sie den Kaufpreis mit Geld.
Das häufigste Ärgernis bei diesem Vertragstyp stellen die auftretenden Sachmängel oder Rechtsmängel dar.
Meist streiten die Parteien um einen Sachmangel. Dieser liegt vor, wenn die Kaufsache nicht die Beschaffenheit aufweist, die sie nach dem Willen der Parteien haben soll. Nach dem Gesetz und der Rechtsprechung erfolgt ein dreistufiges Prüfprogramm, ob ein Sachmangel vorliegt. Zuerst wird die Vereinbarung der Parteien festgestellt – soweit möglich. Sofern die Parteien weder ausdrücklich noch schlüssig eine Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen haben, beurteilt sich die Mangelhaftigkeit der Kaufsache danach, ob sie sich zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck eignet. Sofern selbst eine solche (schlüssige nachvollziehbare) Zweckvereinbarung nicht festgestellt werden kann, kommt es darauf an, ob die Kaufsache die Beschaffenheit aufweist, die der Käufer billigerweise (nach den bekannten Umständen) erwarten durfte.
Es gibt einiges an Rechtsprechung zu diesem Thema – es ist also schwierig.
Die Gewährleistungsrechte des Käufers unterliegen dann noch einer bestimmten Reihenfolge. Außerdem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Nacherfüllung, einen Rücktritt, eine Minderung oder einen Schadenersatz durchsetzen zu können.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.