Erbrecht

Sie haben womöglich das Bedürfnis, erbrechtliche Regelungen zu treffen, um die von Ihnen geschaffenen Vermögenswerte zu erhalten, um Ihren Ehegatten oder Partner und Ihre Nachkommen sachgerecht abzusichern.

Sie sind eventuell aber auch überraschend mit einem Erbfall konfrontiert, der unbekannte tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufwirft.

Sie können sich zunächst auf die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts verlassen, da für alle üblichen Konstellationen eine gesetzliche Regel gegeben ist. Sie finden diese im Wesentlichen im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1922 bis 2385 BGB). Daneben bestehen unter anderem noch Regelungen im Familienrecht, im Sachenrecht und in landesrechtlichen Vorschriften, bspw. zum Höferecht und zum Bestattungsrecht.

In besonderen familiären Situationen, also der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder der „Patchwork-Familie“, können beachtliche rechtlichen Regelungslücken bestehen, womit es zu Streitigkeiten und Zerwürfnissen in der Familie kommen kann.

Wenn ein Erbfall bereits eingetreten ist, können Sie selbst als Erbe oder Miterbe betroffen sein. Wenn Sie enterbt worden sind, können Sie Ihre verbleibenden Rechte prüfen und gegebenenfalls durchsetzen.

Sie sollten zunächst wissen, welche Auswirkungen das – umfangreiche – gesetzliche Erbrecht mit seinen Regelungen für Sie nach sich zieht.

Erbrecht kann durch „Verfügungen von Todes wegen“ gestaltet werden, also durch Testament oder Erbvertrag.

Geregelt werden kann die Erbeinsetzung (§ 1937 BGB), die Enterbung (§ 1938 BGB), das Vermächtnis (§ 1939 BGB), die Auflage (§ 1940), der Widerruf eines Testaments (§§ 2254, 2258 BGB), die Teilungsanordnung (§ 2048 BGB), die Ernennung eines Testamentsvollstreckers (§ 2197 BGB), die Entziehung des Pflichtteils (§ 2336 BGB) und die Beschränkung des Pflichtteils (§ 2338 BGB). Diese nicht immer eindeutigen und unmißverständlichen Erklärungen des Erblassers bedürfen eventuell einer Auslegung. Die Auslegungsmöglichkeiten sind teilweise durch gesetzliche Regelungen vorgegeben.

Jede erbrechtliche Gestaltung zu Lebzeiten kann nicht alle möglichen unerwarteten zukünftigen Entwicklungen vorhersehen und regeln. Dies sollte allen Beteiligten bewusst sein.

Wir beraten unter anderem über folgende Themen:

  • Die vorweggenommene Erbfolge
  • Die möglichen Verfügungen von Todes wegen
  • Die Testamentsgestaltung und der Erbvertrag
  • Das private und öffentliche Testament
  • Die Erbfolge
  • Die Erbengemeinschaft – bei mehreren Erben
  • Die Nachlassverwaltung
  • Die Haftung der Erben
  • Die Erbauseinandersetzung
  • Das Pflichtteils- und Plichtteilsergänzungsrecht