Außergerichtliche Beratung
Sie wollen die Erfolgsaussichten der Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen bewerten lassen. Hierfür benötigen Sie eine juristische Beratung.
Sie schildern einen Lebenssachverhalt und legen die erforderlichen Unterlagen vor. Dies können Verträge, Mahnungen, Rechnungen und Anschreiben jeder Art sein. Auf dieser Grundlage verschafft der Anwalt sich einen ersten Überblick zur Sach- und Rechtslage und kann Sie beraten.
Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit sind gesetzlich geregelt, auch für die Beratung oder die Erstberatung. Die Einzelheiten stehen in § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Nach § 34 Abs. 1 RVG soll der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Es soll also ein gesonderter Vertrag wegen der Kosten ausgehandelt werden.
Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr bei einem Verbraucher höchstens 190,00 € netto, bei einer schriftlichen Ausarbeitung der Beratung höchstens 250,00 € netto. Dies betrifft aber grundsätzlich nur die erste pauschale Prüfung, also nicht eine detaillierte Aufarbeitung.
Das Ausarbeiten eines Vertrages wegen der Gebühren ist gerade bei kleinen Angelegenheiten zu aufwendig. Falls keine Vereinbarung getroffen wird, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, also ein ortsübliches angemessenes Entgelt.
Die Stundensätze von Rechtsanwälten werden in Anbetracht der eigenen Kosten nicht unter 150,00 € netto liegen, können aber auch deutlich höher ausfallen.
Eine laufende außergerichtliche Beratungstätigkeit und die Erstellung von Rechtsgutachten rechnen wir nach Gegenstandswert oder nach Stundensätzen ab, die in der Regel zwischen 150,00 € bis 250,00 € netto liegen.