Versicherungsrecht

Sie müssen sich mit einem Versicherungsvertrag befassen oder prüfen mögliche Ansprüche gegen einen Versicherer, also ein Versicherungsunternehmen, und sehen sich umfangreichen Vertragstexten und den oftmals sehr überschaubaren Schreiben der Gegenseite ausgesetzt? Dann benötigen Sie kompetente Unterstützung und rechtliche Beratung, um die richtige Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise zu treffen.

Gerade im Versicherungsrecht ist eine umfangreiche obergerichtliche Rechtsprechung zu beachten, die sich allerdings in der Regel nur auf die konkreten Umstände eines Einzelfalls bezieht. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind hierbei so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht. Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an. In erster Linie ist vom Wortlaut der jeweiligen Klausel auszugehen. Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind.

Wir vertreten überwiegend Versicherungsnehmer außergerichtlich und gerichtlich, aber auch Versicherer in gerichtlichen Verfahren vor Ort.

Das Versicherungsrecht befasst sich mit allen Lebensbereichen. Nach den Vorgaben des § 14 a Fachanwaltsordnung weist der Fachanwalt im Versicherungsrecht besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:

    • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und die Besonderheiten der Prozeßführung im Versicherungsrecht;
    • Das Recht der Versicherungsaufsicht;
    • Die Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts;
    • Das Transport- und Speditionsversicherungsrecht;
    • Das Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeugversicherung / KFZ-Versicherung, der Gebäudeversicherung, der Hausratversicherung, der Reisegepäckversicherung, der Feuerversicherung, der Einbruchdiebstahlversicherung und der Bauwesenversicherung);
    • Das Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebensversicherung, der Krankenversicherung, der Reiserücktrittsversicherung, der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung),
    • Das Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, der privaten Haftpflichtversicherung, der betrieblichen Haftpflichtversicherung, der Haftpflichtversicherung der freien Berufe, der Umwelt- und Produkthaftpflicht, der Bauwesenversicherung);
    • Das Rechtschutzversicherungsrecht;
    • Die Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.

 

Schwerpunkte in unserer anwaltlichen Tätigkeit bestehen in den Versicherungsbereichen:

Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung

Zur eigenen wirtschaftlichen Absicherung und auch für die Familie schließen viele Menschen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab, die häufig als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ausgestaltet ist. Es geht darum, die finanzielle Lücke abzudecken, die aufgrund einer eingetretenen Berufsunfähigkeit entstehen kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird häufig als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung angeboten, da hier günstigere Konditionen angeboten werden können.

Die Abwicklung bzw. Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche gestaltet sich für den Versicherungsnehmer oft schwierig.

Der Versicherer will, im Interesse des Unternehmens und der Gemeinschaft der Versicherten, seine „Aufwendungen“ bzw. Versicherungsleistungen möglichst gering halten. Daher erfolgt eine sehr genaue Prüfung, ob und in welcher Höhe Ansprüche begründet sind.

Sie benötigen daher Beratung und Hilfe bei der Kommunikation  mit dem Vertragspartner und der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Lebensversicherung und Rentenversicherung

Die Lebensversicherung gibt es in der Form der Kapitallebensversicherung oder der Risikolebensversicherung. Es geht auch hier um die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen. Sie möchten Ihre Familie in finanzieller Sicherheit wissen. Außerdem war die Lebensversicherung (bei günstigen Zinskonditionen) auch gerne als sichere Geldanlage genutzt worden.

Im Todesfall der versicherten Person wird die vereinbarte Summe an die im Vertrag angegebene begünstigte Person ausgezahlt. Wird der vereinbarte Ablauf des Vertrages erlebt, zahlt die Kapitallebensversicherung das angesparte Kapital mit Zinsen und Gewinnen aus.

Es kann auch bei der Abwicklung eines solchen Vertrages zu Problemen kommen, die eine rechtliche Beratung und Hilfestellung erfordert. Gerade für die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers ist das Vorgehen gegen die Versicherung in Anbetracht der Umstände ein beachtlicher Kraftakt.

Private Krankenversicherung

Wenn Ihre Krankenversicherung im Krankheitsfall nicht der nur teilweise leisten will, stehen Sie vor einem schweren Problem, das Sie neben Ihrer Krankheit noch weiter belastet.

Die privaten Krankenversicherungen bieten einen teils unterschiedlichen und teils auch sehr umfangreichen Versicherungsschutz an, mit einer weiten Bandbreite an Leistungen.

Im Streit steht häufig die „medizinische Notwendigkeit“ der angestrebten Behandlung. Es geht um ambulante oder stationäre Heilbehandlungen die nicht medizinisch nicht anerkannt notwendig sind. Hier müssen die Vertragsbedingungen und die Rechtsprechung geprüft werden. Typische Problembereiche sind Leistungen zur Augenlaser Operation und die künstliche Befruchtung.

Fehlerhafte Angaben im Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages führen zu schweren rechtlichen und damit tatsächlichen Nachteilen. Es geht dabei um die arglistige Täuschung des Versicherers durch falsche Angaben. Es droht eine nachträgliche Vertragsanpassung oder die Vertragsbeendigung durch Rücktritt vom Vertrag, Kündigung oder Anfechtung des Vertrages. Die Rechtsprechung hierzu ist umfangreich.

Private Unfallversicherung

Die möglichen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls möchten Sie über eine private Unfallversicherung decken lassen. Sehr hohe Versicherungssummen werden bei einem schweren Schadensbild angeboten.

Dann machen Sie die Erfahrung, dass der Versicherer Ihrer privaten Unfallversicherung primär an der Abwehr der Ansprüche interessiert zu sein scheint. Schon die Auswahl der „Sachverständigen“ erstaunt teilweise. Diese sind häufig bis regelmäßig für Versicherungsunternehmen tätig und wollen ihren Auftraggeber eher nicht enttäuschen.

Auch in diesen Fällen ist der Sachverhalt fachgerecht aufzuarbeiten, die vertraglichen Möglichkeiten und Pflichten (insbesondere Ausschlussfristen) sind zu beachten.

Als Versicherungsnehmer sind Sie möglicherweise auf die Leistungen aus dem Vertrag angewiesen. Ihre Verhandlungsposition ist also eher schwierig. Gerne werden dann „Vergleiche“ angeboten, die allerdings eingehend rechtlich geprüft werden sollten.

Rechtsschutzversicherung

Gerade die Rechtsschutzversicherung ist ein „Massengeschäft“, an dem der Versicherer teils nicht viel verdient. Dies mag ein Grund sein, weshalb Leistungen gerne abgelehnt werden.

Die Schreiben der Versicherer zeichnen sich gerade in diesem Bereich durch wenig Inhalt aus. Es fehlt regelmäßig eine unmittelbare Bezugnahme auf Ihren Vertrag und ein Verweis auf die einschlägige vertragliche vertragliche Klausel. Teilweise wird auch konsequent die obergerichtliche Rechtsprechung ignoriert, beispielsweise wenn es um den Zeitpunkt des eingetretenen „Versicherungsfalls“ geht.

Eine rechtliche Beratung und Unterstützung ist hier angezeigt.

Wohngebäudeversicherung

Gerade bei Schäden aufgrund eines Sturmes, bei Feuer, bei Hagel oder einem Defekt einer Wasserleitung können erhebliche finanzielle Belastungen auftreten.

Bei den häfiger auftretenden Sturmschäden wird von Handwerkern teils großzügig abgerechnet, da ja eine Versicherung leistet. Daher wird in diesen Fällen gerne nachhaltig und kritisch der tatsächliche Schaden und der Reparaturaufwand geprüft. Dies erfolgt teils zu Recht, teils aber unbegründet.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung Ihrer Ansprüche.

Haftpflichtversicherung

Wenn Ihnen ein Fehler unterlaufen ist, der zu einer Haftung und damit einer Schadenersatzpflicht führt, greifen Sie gerneauf Ihre abgeschlossene Haftpflichtversicherung zurück. Wenn diese dann nicht für den Schaden aufkommen will, kann dies schwere finanzielle Belastungen nach sich ziehen.

Hier geht es um die vorvertragliche oder auch spätere Obliegenheitsverletzung, um die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit sowie dem Ausschluss eines Vorsatzes. Gerade zu diesen Problembereichen ist die umfangreiche Rechtsprechung zu beachten.

Hausratversicherung

Wenn Sie durch einen Rohrbruch oder einen Brand Schaden erleiden, benötigen Sie eine schnelle Leistung Ihres Versicherers. Hier ist Ihre Lebensgrundlage betroffen.

Wenn der Hausratversicherer die Leistung auf den Schaden verzögert oder verweigert, unterstützen wir Sie gerne.

KFZ-Versicherung

Die Kraft-Fahrzeug-Versicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung in Form einer Haftpflichtversicherung. Es sollen hier gerade die anderen – geschädigten – Verkehrsteilnehmer abgesichert werden hinsichtlich Ihrer Schadenersatzansprüche.

Daneben haben Fahrzeughalter die Möglichkeit, ihr Fahrzeug zusätzlich durch einen Teilkasko- oder Vollkaskoversicherungsvertrag abzusichern. Damit sollen Sie selbst abgesichert werden.

Sie vertrauen darauf, dass die Kaskoversicherung tatsächlich leistet, wenn es zu einem Schaden kommt. Auch in diesem Bereich werden Sie häufig auf Ablehnung stoßen, der Versicherer will den Schaden nicht zahlen. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Außeinandersetzung mit dem Versicherer.