Ordnungswidrigkeitenrecht

Gerade im Verkehrsunfallrecht treten als regelmäßige Begleiterscheinungen Ordnungswirigkeiten- und auch Strafverfahren auf. Gerade in diesen Bereichen vertreten wir unsere Mandanten seit langen Jahren erfolgreich.

Hier sei auch auf das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Trunkenheit im Straßenverkehr und auf Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstöße et cetera verwiesen.

Diese Vorgänge können außerdem zum Entzug der Fahrerlaubnis oder der Verhängung von Fahrverboten führen. Dann folgt noch ein verwaltungsrechtliches Verfahren, damit die Fahrerlaubnis wieder zur Verfügung steht.