Immobilienrecht – Grundstücksrecht

Für Sie sind Rechtsgeschäfte, die Grundeigentum betreffen, in der Regel von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Daher drängt sich eine rechtliche Beratung zur Vermeidung finanzieller Nachteile und Schäden auf.

Wenn Sie sich mit diesem Lebensbereich befassen müssen, werden Sie feststellen, wie viele verschiedene Rechtsgebiete von Bedeutung sind. Es sind mehrere unterschiedliche Gesetze zu beachten aus dem Zivilrecht, aus dem öffentlichen Baurecht und dem Steuerrecht.

  • Schon das Immobilieneigentum kennt mehrere Ausgestaltungen:
  • Eigentum an einem Grundstück (Grundstücksrecht)
  • Das getrennte Eigentum an aufstehenden Gebäuden und Baulichkeiten (Erbbaurecht oder bspw. die Rechte an Windenergieanlagen)
  • Eigentum an einer Wohnung (Wohnungseigentumsrecht)

 

Es geht im Immobilienrecht also um das Kaufvertragsrecht, um notariell beurkundete Verträge, um das private Baurecht, um Miet- und Pachtrecht, um Nutzungsrechte an Immobilien, um das öffentlich-rechtliche Baugenehmigungsverfahren, um die Projektentwicklung, um die Belastung durch Grundpfandrechte oder Baulasten, um die Immobilie in der Zwangsvollstreckung et cetera.

Wir beraten Sie gerne zu diesen rechtlichen Problemfeldern.