Bau- und Architektenrecht – privates und öffentliches Baurecht

Eines der häufigsten Probleme im privaten Baurecht sind die tatsächlichen oder vermeintlichen Mängel eines Bauwerks, die Beseitigung und die Haftung für diese. Mögliche Ansprüche in einem solchen Fall durchzusetzen stellt sich für den rechtlichen Laien als massives Problem dar. Hier unterstützen wir Sie gerne.

Das private Baurecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts. Grundlage ist zunächst das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit seinen beachtlichen Änderungen zum 01.01.2018. Zu beachten sind hier neben dem Vertragsrecht zwischen dem Bauherrn, dem Bauunternehmen und dem Architekten, auch das Grundeigentumsrecht und das Nachbarrecht.

Das Bau- und Architektenrecht ist ein schwieriger umfangreicher rechtlicher Bereich, der nicht nur durch eine Vielzahl von Gesetzen, sondern auch durch eine umfangreiche Rechtsprechung geregelt wird. Dabei sind in der Beratung in der Regel das private Baurecht, das öffentliche Baurecht und auch das Architektenrecht betroffen.

Das Architektenrecht wird unter anderem durch die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) geregelt. Es geht insoweit um die Rechte und Pflichten eines Architekten.

Das öffentliche Baurecht ist bei allen Bauvorhaben zu beachten, als Grundlage jeder baulichen Tätigkeit.

Das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung, die jeweilige Landesbauordnung u. a. befassen sich mit den planungsrechtlichen Vorgaben, der Bebaubarkeit (baulichen Nutzung) von Grundstücken und der vor Ort zulässigen konkreten Ausgestaltung der Bebauung.

Das Bauordnungs- und Bauaufsichtsrecht verfolgt das Ziel Gefahren und Risiken zu verhindern oder zu reduzieren, die bei oder durch die Nutzung der Gebäude entstehen können (bspw. Brandschutz). In diesen Bereich fallen aber auch die Problembereiche der Grenzabstände und der einzuhaltenden Abstandsflächen zwischen Baulichkeiten.